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Reise-Recht

Pauschalreise stornieren: Was geht, was kostet es, wann erstattet?

Lesezeit: 6 Minuten · zuletzt aktualisiert 8.6.2026

Egal ob Krankheit, beruflicher Stress oder ein günstigeres Angebot — manchmal muss eine bereits gebuchte Pauschalreise storniert werden. Anders als bei Einzelbuchung gilt bei Pauschalreisen das Pauschalreiserecht §§ 651h ff. BGB — mit klar geregelten Rechten und gestaffelten Stornogebühren.

Wann kannst du kostenfrei stornieren?

Sofort kostenfrei: bei "erheblicher Beeinträchtigung" am Reiseziel (Naturkatastrophe, Reisewarnung des Auswärtigen Amts). Hier greift §651h Absatz 3 BGB.

Praktisch heißt das: wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für dein Ziel ausspricht, kannst du kostenfrei stornieren — auch kurzfristig. Erstattung erfolgt binnen 14 Tagen.

Stornogebühren-Staffel (typisch)

Die Standard-Staffel der großen Veranstalter (TUI, DERTOUR, FTI):

Bis 30 Tage vor Abreise: 25 % des Reisepreises.

29 bis 22 Tage: 30 %. 21 bis 15 Tage: 50 %.

14 bis 7 Tage: 70 %. Ab 6 Tage: 80 %. Ab Reiseantritt: 95 %.

Bei Flugpauschalreisen kommen die Storno-Gebühren der Airlines obendrauf.

Reiserücktrittsversicherung — ja oder nein?

Reiserücktrittsversicherung kostet ca. 4-6 % des Reisepreises (z. B. 60 € für eine 1.500 €-Familienreise) und übernimmt Stornogebühren bei Krankheit, Unfall, Tod naher Angehöriger, plötzlicher Arbeitslosigkeit.

Lohnt sich besonders bei Familien mit kleinen Kindern und teuren Reisen ab 1.500 € pro Person.

Jahresverträge für die ganze Familie sind oft günstiger als Einzelpolicen (ab ca. 80-100 € pro Jahr).

Reisedaten ändern statt stornieren?

Viele Veranstalter erlauben Umbuchungen (anderes Datum, anderes Hotel) zu Pauschal-Gebühren von 30-50 € pro Person bis 30 Tage vor Abreise.

Lohnt sich wenn der Reisepreis identisch bleibt. Bei Preisdifferenz zahlst du die Differenz.

Was tun bei Insolvenz des Veranstalters?

Pauschalreisen sind durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) bzw. die Sicherungsschein-Pflicht abgesichert. Bei Insolvenz bekommst du dein Geld zurück oder wirst zurückgeholt.

Wichtig: nur Pauschalreisen sind geschützt. Einzelbuchungen (nur Hotel, nur Flug) fallen nicht unter den Sicherungsschein.

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Häufige Fragen

Bekomme ich bei Krankheit den vollen Reisepreis zurück?+

Nein, nicht automatisch. Ohne Reiserücktrittsversicherung greift die übliche Stornogebühren-Staffel. Mit Reiseversicherung werden die Stornogebühren erstattet, der Eigenanteil ist meist 20 %.

Kann ich am Tag vor Abreise noch stornieren?+

Ja, jederzeit — die Gebühr ist dann aber meist 80 %. Nur bei höherer Gewalt (Naturkatastrophe, Reisewarnung) entfällt die Gebühr.

Was passiert wenn der Veranstalter pleite geht?+

Der Deutsche Reisesicherungsfonds erstattet die gezahlten Beträge oder organisiert deinen Rückflug.

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